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Avocat Strasbourg

Keine Strafe ohne Gesetz

1. Niemand kann für eine Handlung oder Unterlassung verurteilt werden die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nach nationalem oder internationalem Recht keine Straftat darstellten. Ebenso wird keine Strafe verhängt, die höher ist als die, die zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat galt.

2. Dieser Artikel berührt nicht das Urteil und die Bestrafung einer Person, die sich einer Handlung oder Unterlassung schuldig gemacht hat, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nach den von zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.

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