top of page
67 rue Boecklin, 67000 Straßburg
03 67 07 96 78
Das Recht zu leben
Verbot der Folter
Sklaverei und Zwangsarbeit
Recht auf Freiheit und Sicherheit
Recht auf ein faires Verfahren
Keine Strafe ohne Gesetz
Privat- und Familienleben
Gewissens- und Religionsfreiheit
Freie Meinungsäußerung
Wirksame Abhilfe
Diskriminierungsverbot
Eigentumsschutz
Die Todesstrafe
Recht, nicht zweimal versucht zu werden
Recht auf freie Wahlen
Keine Strafe ohne Gesetz
1. Niemand kann für eine Handlung oder Unterlassung verurteilt werden die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nach nationalem oder internationalem Recht keine Straftat darstellten. Ebenso wird keine Strafe verhängt, die höher ist als die, die zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat galt.
2. Dieser Artikel berührt nicht das Urteil und die Bestrafung einer Person, die sich einer Handlung oder Unterlassung schuldig gemacht hat, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nach den von zivilisierten Völkern anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätzen strafbar war.
bottom of page