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Eigentumsschutz

Avocat Strasbourg

Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihrer Waren. Niemand darf seines Eigentums beraubt werden, außer aus dem Grund Gemeinnützigkeit und unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen und dem 

Allgemeine Grundsätze des Völkerrechts.

Die vorstehenden Bestimmungen verletzen nicht das Recht que haben die Staaten die Gesetze durchzusetzen, die sie für richtig halten notwendig, um die Verwendung von Waren gemäß  zu regelnim allgemeinen Interesse oder zur Sicherstellung der Zahlung von Steuern ou andere Beiträge oder Bußgelder.

Eine gemäß diesem Abschnitt abgegebene Erklärung gilt als gemäß  hergestelltAbsatz 1 von Artikel 56 der Konvention.

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