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67 rue Boecklin, 67000 Straßburg
03 67 07 96 78
Eigentumsschutz
Das Recht zu leben
Verbot der Folter
Sklaverei und Zwangsarbeit
Recht auf Freiheit und Sicherheit
Recht auf ein faires Verfahren
Keine Strafe ohne Gesetz
Privat- und Familienleben
Gewissens- und Religionsfreiheit
Freie Meinungsäußerung
Wirksame Abhilfe
Diskriminierungsverbot
Eigentumsschutz
Die Todesstrafe
Recht, nicht zweimal versucht zu werden
Recht auf freie Wahlen
Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihrer Waren. Niemand darf seines Eigentums beraubt werden, außer aus dem Grund Gemeinnützigkeit und unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen und dem
Allgemeine Grundsätze des Völkerrechts.
Die vorstehenden Bestimmungen verletzen nicht das Recht que haben die Staaten die Gesetze durchzusetzen, die sie für richtig halten notwendig, um die Verwendung von Waren gemäß zu regelnim allgemeinen Interesse oder zur Sicherstellung der Zahlung von Steuern ou andere Beiträge oder Bußgelder.
Eine gemäß diesem Abschnitt abgegebene Erklärung gilt als gemäß hergestelltAbsatz 1 von Artikel 56 der Konvention.
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