top of page

Das Recht zu leben

Avocat Strasbourg

1. Das Recht jedes Menschen auf Leben ist gesetzlich geschützt. Der Tod darf niemandem vorsätzlich zugefügt werden, außer in der Vollstreckung eines von einem Gericht ausgesprochenen Todesurteils in Fall, in dem die Straftat geahndet wird dieser Strafe gesetzlich.

2. Der Tod gilt nicht als Verletzung von dieses Artikels, wenn er aus der Anwendung von Gewalt resultiert die absolut notwendig ist:

a) um die Verteidigung jeder Person gegen die illegale Gewalt zu gewährleisten;

(b) eine rechtmäßige Festnahme durchzuführen oder die Flucht einer rechtmäßig inhaftierten Person zu verhindern;

c) um in Übereinstimmung mit dem Gesetz einen Aufruhr oder einen Aufstand zu unterdrücken.

bottom of page