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Avocat Strasbourg

Das Recht, nicht zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden

1. Niemand darf strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden durch les Gerichte desselben Staates wegen einer Straftat wegen which er wurde bereits freigesprochen oder rechtskräftig verurteilt 

in Übereinstimmung mit dem Recht und dem Strafverfahren dieses Staates.

2. Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes verhindern nicht die Wiederaufnahme des Verfahrens in Übereinstimmung mit dem Gesetz und dem Verfahren Strafrecht des betroffenen Staates, wenn neue Tatsachen oder neu im bisherigen Verfahren aufgedeckter oder wesentlicher Mangel das Urteil beeinflussen dürften.

3. Von diesem Artikel darf nicht abgewichen werden under von Artikel 15 der Konvention.

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