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Freie Meinungsäußerung

Avocat Strasbourg

1. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht beinhaltet Meinungs- und Empfangsfreiheit bzw. -freiheit Informationen oder Ideen kommunizieren, ohne in der Lage zu sein behördliche Eingriffe haben und ohne Rücksicht auf Grenze. Dieser Artikel hindert Staaten nicht daran, Radio-, Film- oder Fernsehgesellschaften unter un Genehmigungssystem.

2. Die Ausübung dieser Freiheiten beinhaltet Pflichten und Verantwortlichkeiten können bestimmten Formalitäten und Bedingungen unterliegen, Beschränkungen oder gesetzlich vorgesehene Strafen, die darstellennotwendige Maßnahmen in einer demokratischen Gesellschaft für die Sicherheit nationale, territoriale Integrität oder öffentliche Sicherheit, the 

Ordnungsschutz und Kriminalprävention, Schutz Gesundheit oder Sittlichkeit, Schutz der Reputation ou der Rechte anderer, um die Offenlegung von Informationen zu verhindern vertraulich oder um die Autorität und Unparteilichkeit des  zu gewährleistenJustizbehörde

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