67 rue Boecklin, 67000 Straßburg
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Freie Meinungsäußerung
Das Recht zu leben
Verbot der Folter
Sklaverei und Zwangsarbeit
Recht auf Freiheit und Sicherheit
Recht auf ein faires Verfahren
Keine Strafe ohne Gesetz
Privat- und Familienleben
Gewissens- und Religionsfreiheit
Freie Meinungsäußerung
Wirksame Abhilfe
Diskriminierungsverbot
Eigentumsschutz
Die Todesstrafe
Recht, nicht zweimal versucht zu werden
Recht auf freie Wahlen
1. Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht beinhaltet Meinungs- und Empfangsfreiheit bzw. -freiheit Informationen oder Ideen kommunizieren, ohne in der Lage zu sein behördliche Eingriffe haben und ohne Rücksicht auf Grenze. Dieser Artikel hindert Staaten nicht daran, Radio-, Film- oder Fernsehgesellschaften unter un Genehmigungssystem.
2. Die Ausübung dieser Freiheiten beinhaltet Pflichten und Verantwortlichkeiten können bestimmten Formalitäten und Bedingungen unterliegen, Beschränkungen oder gesetzlich vorgesehene Strafen, die darstellennotwendige Maßnahmen in einer demokratischen Gesellschaft für die Sicherheit nationale, territoriale Integrität oder öffentliche Sicherheit, the
Ordnungsschutz und Kriminalprävention, Schutz Gesundheit oder Sittlichkeit, Schutz der Reputation ou der Rechte anderer, um die Offenlegung von Informationen zu verhindern vertraulich oder um die Autorität und Unparteilichkeit des zu gewährleistenJustizbehörde