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67 rue Boecklin, 67000 Straßburg
03 67 07 96 78
Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf
Das Recht zu leben
Verbot der Folter
Sklaverei und Zwangsarbeit
Recht auf Freiheit und Sicherheit
Recht auf ein faires Verfahren
Keine Strafe ohne Gesetz
Privat- und Familienleben
Gewissens- und Religionsfreiheit
Freie Meinungsäußerung
Wirksame Abhilfe
Diskriminierungsverbot
Eigentumsschutz
Die Todesstrafe
Recht, nicht zweimal versucht zu werden
Recht auf freie Wahlen
Jeder, dessen Rechte und Freiheiten hierin anerkannt werden Konvention verletzt worden ist, Anspruch auf Gewährung eines wirksamen Rechtsbehelfs hat vor einer nationalen Behörde, obwohl der Verstoß angeblich von Personen begangen wurden, die in Ausübung ihres handelnamtliche Funktionen.
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