top of page
67 rue Boecklin, 67000 Straßburg
03 67 07 96 78
Das Recht zu leben
Verbot der Folter
Sklaverei und Zwangsarbeit
Recht auf Freiheit und Sicherheit
Recht auf ein faires Verfahren
Keine Strafe ohne Gesetz
Privat- und Familienleben
Gewissens- und Religionsfreiheit
Freie Meinungsäußerung
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Wirksame Abhilfe
Diskriminierungsverbot
Eigentumsschutz
Die Todesstrafe
Recht, nicht zweimal versucht zu werden
Recht auf freie Wahlen
VERWEISEN SIE SICH AUF DEN EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE
Das Büro von Maître GASIMOV befindet sich im Herzen der Stadt Straßburg, der europäischen Hauptstadt, und in der Nähe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dank dieser Nähe und seiner universitären Ausbildung im Bereich Menschenrechte und Völkerrecht verfügt Maître GASIMOV über fundierte Kenntnisse sowohl der Rechtsprechung als auch der Arbeitsweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Er vertritt Sie und unterstützt Sie in allen Phasen des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist zuständig für die Prüfung von Beschwerden gegen die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates.
Die Möglichkeit, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden, wird jeder Person zuerkannt, unabhängig davon, ob sie Bürger eines der Mitgliedstaaten des Europarates ist oder nicht. Somit kann jede Person, die Opfer einer Verletzung der durch die Europäische Konvention garantierten Rechte durch einen Staat ist, der diese Konvention unterzeichnet und ratifiziert hat, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der in der europäischen Rechtslandschaft unverzichtbar geworden ist und manchmal als letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit angesehen wird, ist ein Opfer seines eigenen Erfolgs, da die Zahl der bei ihm eingehenden Beschwerden jedes Jahr weiter zunimmt._cc781905-5cde -3194-bb3b-136bad5cf58d_
Nur ein winziger Bruchteil dieser Anträge wird wirklich der Sache nach geprüft. Tatsächlich sind mehr als 95 % der beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereichten Beschwerden unbegründet und daher unzulässig. Darüber hinaus werden regelmäßig neue Kriterien angewandt, die die Zulässigkeitsvoraussetzungen verschärfen.
Bevor Sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, müssen Sie zunächst sicherstellen, dass alle diese Zulässigkeitskriterien erfüllt sind. Die Beherrschung des Verfahrens vor diesem Gericht ist daher eine unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg jeder Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
WIE FAHREN WIR FORT?
Nicht alle Fälle können vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebracht werden. Wichtig ist, dass Sie Ihre Erfolgsaussichten von einem Fachmann prüfen lassen, bevor Sie Ihren Widerspruch einlegen.
Aus diesem Grund wird Ihre Akte zunächst einer eingehenden Prüfung unterzogen, um einerseits festzustellen, ob Sie geltend machen können, Opfer einer Verletzung der durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte zu sein wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vorschreibt, um Ihren Antrag für zulässig zu erklären und andererseits die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsbehelfs zu beurteilen.
Eine Beratungwird von Ihrem Anwalt in guter und ordnungsgemäßer Form erstellt, in dem alle wesentlichen Punkte und verfahrensrechtlichen Aspekte Ihres Rechtsbehelfs aufgeführt sind. Die endgültige Entscheidung über die Möglichkeiten einer Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfolgt daher im Anschluss an diese Studie und im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Auftraggeber.
Die Inanspruchnahme eines Anwalts vor dem Gericht in Straßburg garantiert Ihnen daher eine effektive und sachkundige Unterstützung, ohne dass Sie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen müssen, um die Erfolgsaussichten Ihres Rechtsbehelfs zu wahren.
Europäische HR-Konvention
Praktischer Leitfaden
Anfrageformular
Vorläufige Maßnahmen
Beispiele für vorläufige Maßnahmen
Zulässigkeit
Fortschritt Ihrer Anfrage
Kontaktiere uns
67 rue Böcklin
67000 Straßburg
Tel: +33(0) 3.67.07.96.78
Hafen: +33(0) 7.45.09.40.41
bottom of page