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AUSLIEFERUNG

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Unsere Kanzlei verfügt durch ihre langjährige Erfahrung im Völkerrecht über umfassende Expertise im Bereich der Auslieferung und des Europäischen Haftbefehlsverfahrens. 

Die französische Strafprozessordnung sieht unter bestimmten Bedingungen die Übergabe einer Person an die Behörden eines anderen Landes vor, wenn ein solcher Antrag gestellt wird. 

Im Rahmen solcher Verfahren erfolgt die Übergabe der gesuchten Person jedoch nicht systematisch, und die französischen Gerichte müssen bestimmte Voraussetzungen prüfen, bevor sie die Auslieferung der gesuchten Person anordnen._cc781905-5cde-3194-bb3b -136bad5cf58d_

Somit ermöglicht das vor dem Berufungsgericht eingeleitete Verfahren dem Anwalt, diese Voraussetzungen zu überprüfen und die Ablehnung der Auslieferung zu berufen, wenn er feststellt, dass das eingeleitete Verfahren nicht alle gesetzlichen Vorschriften einhält.

Auf diese Weise interveniert unsere Kanzlei regelmäßig vor Berufungsgerichten und dokumentiert Siege, die es ermöglichen, die Ablehnung der Übergabe der gesuchten Person im Ausland zu erwirken. 

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