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Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen

9 Rue du Général de Castelnau

67000 Straßburg

Tel: +33(0)3.67.07.96.78

Fax: +33(0) 3.88.37.37.89

Mail: info@avocat-gasimov.com

Es ist jetzt möglich, sich vor dem Notar einvernehmlich scheiden zu lassen. Dies ist ein Verfahren, bei dem sich beide Ehegatten über alle Auswirkungen der Scheidung einig sind. Wichtig ist auch, dass die Ehepartner die französische Staatsangehörigkeit besitzen und die Ehe in Frankreich geschlossen wird. 
Jeder Ehegatte muss dann von einem Anwalt unterstützt werden, der für die Ausarbeitung des Scheidungsvertrags und die Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten verantwortlich ist. 
Somit ist es für einen Anwalt nicht mehr möglich, beiden Ehegatten gleichzeitig beizustehen, da der Richter nicht mehr die Kontrolle  über die Zustimmung der Parteien ausübt: Jeder Anwalt ist für diese Mission im Namen verantwortlich seines Kunden. 
Sobald die Vereinbarung unterzeichnet ist, müssen die Ehegatten nicht mehr zum Notar gehen. Die Anwälte werden sich um diese Mission kümmern. 
Eine einvernehmliche Scheidung wird möglich, wenn kein Kind vom Richter gehört werden möchte. Auch die Dauer der Scheidungsverkündung wird verkürzt, so dass ein schnelles Scheidungsurteil möglich ist. 
Es gibt keine territoriale Begrenzung mehr, sodass ein Anwalt, wo immer er sich befindet, überall in Frankreich tätig werden kann. 
Maître GASIMOV unterstützt seine Mandanten im  im Rahmen eines gütlichen Scheidungsverfahrens im gesamten Staatsgebiet. 
Wenn einer der Ehepartner keinen Anwalt hat, wird unsere Kanzlei einen der Kollegen hinzuziehen, mit denen wir normalerweise zusammenarbeiten. 
Kunden werden gebeten, die folgenden Dokumente bereitzustellen: die Geburtsurkunde jedes Ehepartners (und möglicherweise der Kinder) datiert  weniger als drei Monate alt, die Heiratsurkunde, datiert vor weniger als drei Monaten, Kopie der Familie Führungsbuch, Kopie des Ehevertrags, falls vorhanden,  Kopie der Personalausweise , Kopie des Steuerbescheids, der Krankenkassennummer, Einkommensnachweis, alles Nachweise über Kredite, Vermögen und Vermögensverhältnisse.
Die Gebühren der Kanzlei werden auf der Grundlage der finanziellen Situation des Mandanten bemessen. Auch die Beantragung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ist einvernehmlich möglich. 
Mandanten werden außerdem gebeten, sich bei ihrer Versicherung (Rechtsschutz) zu erkundigen, ob diese die Kosten und Honorare des Anwalts übernimmt. 
Sie können uns von überall in Frankreich über das untenstehende Formular kontaktieren, wir werden uns schnell mit Ihnen in Verbindung setzen:  
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