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Dilbadi Gasimow.
Doktor der Rechtswissenschaften (Ph.D.).
Mitglied der Straßburger Anwaltskammer.
Mit einem PhD-Diplom in LL.D. und dem MA Human Rights verfügt Barrister Gasimov über eine reiche und vielfältige juristische Erfahrung, die er im Rahmen nationaler und internationaler Gremien gesammelt hat.
He arbeitete beim Internationalen Strafgerichtshof und beim Europarat, bevor er seine Ausbildung an der Regional School Barristers of Great East in Frankreich begann. Er war auch Herausgeber der Law Review "Europe des Libertés", herausgegeben von der Universität Straßburg.
Barrister Gasimov ist Autor zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Völkerrechts und der Menschenrechte. Er arbeitete auch als Anwalt mit einer Vielzahl von Forschungszentren zusammen, die auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Rechts tätig waren.
Er beherrscht die englische, türkische und russische Sprache.
Barrister Gasimov ist aufgrund seiner reichen Erfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten tätig, um Ihre Interessen vor nationalen Gerichten und internationalen Organisationen erfolgreich zu vertreten und durchzusetzen. Rechtsanwalt Gasimov praktiziert in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Phillipe Rubigny, der seit 1981 Mitglied der Straßburger Anwaltskammer ist.
Einreichung einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
Die Kanzlei von Barrister Gasimov befindet sich im Herzen der Stadt Straßburg, der Hauptstadt Europas, und ganz in der Nähe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Aufgrund der räumlichen Nähe sowie seiner akademischen Laufbahn auf dem Gebiet der Menschenrechte und des Völkerrechts verfügt Barrister Gasimov über solide Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Er vertritt Sie vor dem EGMR in allen Phasen des Gerichtsverfahrens Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist befugt, Vorwürfe gegen die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates zu prüfen. Alle Personen, unabhängig von der Nationalität des Europarates, haben das Recht, beim Europäischen Gerichtshof Berufung einzulegen.
Jede Person, die Opfer einer Verletzung der durch die Europäische Konvention garantierten Rechte durch den Staat ist, der diese Konvention unterzeichnet und ratifiziert hat, ist berechtigt, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Die EMRK, die sich zum wichtigsten Organ im europäischen Rechtssystem entwickelt hat, wird manchmal als letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit angesehen.
Dabei wird sie Opfer ihres eigenen Erfolgs, denn die Zahl der eingereichten Bewerbungen steigt von Jahr zu Jahr stetig an. Allerdings werden nur sehr wenige Anträge in der Sache geprüft. Gleichzeitig sind 95 % der Gesamtzahl der Beschwerden unbegründet und werden generell zurückgewiesen. Darüber hinaus führt der EGMR regelmäßig neue und strengere Zulassungskriterien ein, weshalb es äußerst wichtig ist, zunächst sicherzustellen, dass alle Zulassungskriterien in einer Erklärung dargestellt werden. Daher ist eine tiefe Kenntnis des Verfahrens vor dieser Stelle die Hauptvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung.
Wie arbeiten wir?
Nicht jeder Fall kann an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwiesen werden. Es ist sehr wichtig, vor der Bewerbung die Erfolgsaussichten zu prüfen. Deshalb wird Ihre Vorgeschichte sorgfältig geprüft, um sicherzustellen, dass Sie sich beim Gericht wegen einer Verletzung Ihrer Rechte aus der Konvention im Einklang mit der Praxis des Gerichtshofs einerseits beschweren und andererseits vorhersagen können Ihre Erfolgschancen.
Ihr Anwalt führt eine ausführliche Rechtsberatung durch, in der Höhepunkte und verfahrensrechtliche Aspekte Ihres Antrags dargestellt werden. Erst nach einer Vorstudie wird die endgültige Entscheidung über die Reklamation gemeinsam mit dem Kunden getroffen. Der Anwaltsvermittlungsdienst ermöglicht es Ihnen daher, vor einer Beschwerde beim Straßburger Gericht ein Gutachten einzuholen, und erhöht auch die Erfolgschancen.
Englische Rechtsberatung:
In einer sich ständig verändernden Welt sind wir mit verschiedenen Schwierigkeiten konfrontiert, und nur ein professioneller Anwalt kann Ihnen helfen, diese Schwierigkeiten zu überwinden. Mit soliden Kenntnissen auf dem Gebiet des Rechts, die die Regeln der Rechtsethik respektieren, die durch das Vorhandensein einer Berufshaftpflichtversicherung und die Aufsicht der Anwaltskammer garantiert werden, verbessert ein professioneller Anwalt ständig seine Fähigkeiten, um Rechtsdienstleistungen von höchster Qualität zu erbringen . Rechtsanwalt Gasimov ist Mitglied der Straßburger Anwaltskammer und in folgenden Rechtsgebieten kompetent:
Strafrecht
Familiengesetz
Arbeitsrecht
Verbraucherrecht
Versicherungsrecht
Urheberrechtsgesetz
Das Gesetz der Verantwortung
Ausländerrecht
Recht auf neue Technologien und das Internet
Konkurs
Mieten Bankrecht
Schiedsverfahren und Mediation
Völkerrechtliche Beratung:
Der Geltungsbereich des Rechts wird nicht durch die Staatsgrenzen begrenzt. Tatsächlich müssen die Bürger ihre Rechte und Interessen häufiger vor ausländischen oder internationalen Gerichten verteidigen, und solche Klagen können für den Einzelnen sehr bald äußerst schwierig sein.
Die Fähigkeiten von Rechtsanwalt Gasimov in diesem Bereich sind die folgenden:
- Internationale Schiedsgerichtsbarkeit,
- Das Recht der internationalen Beziehungen,
- Anstiftung zu internationalen Rechtsgremien, die das Recht auf Individualbeschwerde anerkennen.
Die Anzahl solcher Stellen, die es Einzelpersonen ermöglichen, Beschwerden einzureichen, ist begrenzt. Grundsätzlich agieren sie im Rahmen der Vereinten Nationen. Es betrifft folgende Stellen:
- Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen,
- Das Komitee gegen Folter (CAT) und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,
-Unterkommission für die Verhinderung von Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten, Ausschuss für die Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung.
Kontakte:
9 Rue du Général de Castelnau
67000 Straßburg
Telefon: 0033 (0) 367079678
Fax: 0033 (0) 388373789
E-Mail: info@avocat-gasimov.com
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