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67 rue Boecklin, 67000 Straßburg
03 67 07 96 78
Recht auf freie Wahlen
Das Recht zu leben
Verbot der Folter
Sklaverei und Zwangsarbeit
Recht auf Freiheit und Sicherheit
Recht auf ein faires Verfahren
Keine Strafe ohne Gesetz
Privat- und Familienleben
Gewissens- und Religionsfreiheit
Freie Meinungsäußerung
Wirksame Abhilfe
Diskriminierungsverbot
Eigentumsschutz
Die Todesstrafe
Recht, nicht zweimal versucht zu werden
Recht auf freie Wahlen
Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, unter des angemessene Intervalle, freie Wahlen in geheimer Abstimmung, unter Bedingungen, die die freie Meinungsäußerung gewährleisten des Volkes über die Wahl des Gesetzgebers.
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