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67 rue Boecklin, 67000 Straßburg
03 67 07 96 78
Das Recht zu leben
Verbot der Folter
Sklaverei und Zwangsarbeit
Recht auf Freiheit und Sicherheit
Recht auf ein faires Verfahren
Keine Strafe ohne Gesetz
Privat- und Familienleben
Gewissens- und Religionsfreiheit
Freie Meinungsäußerung
Wirksame Abhilfe
Diskriminierungsverbot
Eigentumsschutz
Die Todesstrafe
Recht, nicht zweimal versucht zu werden
Recht auf freie Wahlen
Gewissens- und Religionsfreiheit
1. Jeder hat das Recht auf Gedanken- und Gewissensfreiheit und Religion; dieses Recht impliziert die Freiheit, sich zu ändern de Religion oder Weltanschauung sowie die Freiheit, sich zu manifestieren sa Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam, en öffentlich oder privat, durch Anbetung, Lehre, Praktiken und die Durchführung von Ritualen.
2. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden ne kann anderen Beschränkungen als den angegebenen unterliegen gesetzlich notwendige Maßnahmen darstellen, in einem Unternehmen demokratisch, öffentliche Sicherheit, Ordnungsschutz, öffentliche Gesundheit oder Moral oder der Schutz von Rechte und Freiheiten anderer.
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