La Deontologie
Bei der Ausübung seiner Tätigkeit muss der Rechtsanwalt sehr strenge ethische Regeln beachten. Diese Berufspflicht unterscheidet den Rechtsbeistand von anderen Rechtsdienstleistern, die keiner solchen Pflicht unterliegen.
Vor seinem Amtsantritt leistet der Rechtsanwalt einen Eid zu folgenden Bedingungen:
„Ich schwöre, als Rechtsanwalt meine Aufgaben mit Würde, Gewissen, Unabhängigkeit, Redlichkeit und Menschlichkeit auszuüben.“
Dieser Eid, der eine öffentlich abgegebene Verpflichtung darstellt, dessen Nichteinhaltung den Verfasser sanktioniert, wird die Grundlage der Tätigkeit des Anwalts während seiner gesamten Karriere darstellen. .
In Frankreich ist der Anwalt neben dem Priester die einzige Institution, die an strenge Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden ist, die gemeinhin als „Berufsgeheimnis“ bezeichnet werden.
Jegliche Informationen, die der Mandant seinem Anwalt mitteilt, werden nicht an Dritte weitergegeben, da der Anwalt nicht verpflichtet ist, die in seinem Besitz befindlichen Informationen offenzulegen. Somit unterliegt die gesamte Korrespondenz und die Anwaltsakte im Allgemeinen dem Berufsgeheimnis.
Diese ethische Verpflichtung, die die Grundlage des Vertrauens darstellt, das der Rechtsanwalt in den Augen der Öffentlichkeit erweckt, ermöglicht es ihm, die Interessen seiner Mandanten in völliger Unabhängigkeit zu vertreten.
Die Grundsätze der Vertraulichkeit, Unabhängigkeit, Ehre, Uneigennützigkeit, Zartheit, Höflichkeit und Loyalität bilden das Wesen des Rechtsanwaltsberufs. Er beweist auch gegenüber seinen Kunden seine Kompetenz, Sorgfalt, Hingabe und Umsicht.
Der Anwaltsberuf entwickelt sich ständig weiter und ist bestrebt, die gesellschaftlichen Entwicklungen, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Technologien, nicht aus den Augen zu verlieren, um den Erwartungen der Gesellschaft gerecht zu werden.